MMR-Impfcheck
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Masern gehören zu den ansteckendsten Infektionskrankheiten beim Menschen. Neben Säuglingen und Kleinkindern haben auch Erwachsene ein erhöhtes Risiko für schwere Komplikationen. Umso wichtiger sind die empfohlenen Schutzimpfungen.
Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt für Erwachsene, die nach 1970 geboren sind und deren Impfstatus unklar ist oder die nicht beziehungsweise in der Kindheit nur einmal gegen Masern geimpft wurden, als Standardimpfung eine einmalige Impfung gegen Masern.
Nach 1970 geborene Personen, die in bestimmten Bereichen wie Gemeinschaftseinrichtungen oder medizinischen Einrichtungen tätig sind, sollen zweimal gegen Masern geimpft sein.
Masern werden durch Viren verursacht und gehören zu den ansteckendsten Krankheiten. Fast jeder Kontakt von ungeschützten Personen mit einem Erkrankten führt zu einer Übertragung. Infizierte sind bereits mehrere Tage vor dem Auftreten von Krankheitszeichen ansteckend.
Die Viren können durch Kontakt mit Sekret aus der Nase oder dem Rachen übertragen werden. Meist erfolgt die Ansteckung über kleine Tröpfchen, die beim Husten, Niesen oder Sprechen freigesetzt und von anderen eingeatmet werden. Es kann auch ohne direkten Kontakt zu einer Ansteckung kommen, zum Beispiel in Räumen, in denen sich kurz zuvor Erkrankte aufgehalten haben.
Weltweit wird die Elimination der Masern – das heißt eine Unterbrechung der Viruszirkulation – angestrebt. Auch in Deutschland haben Impfungen gegen Masern bereits zu einem drastischen Rückgang der Masernerkrankungen geführt. Doch eine Elimination der Masern gelingt erst, wenn etwa 95 Prozent der Bevölkerung immun sind, damit Infektionsketten schnell unterbrochen und ein Gemeinschaftsschutz aufgebaut werden kann. Dieses Ziel ist in Deutschland noch nicht erreicht. Daher kommt es immer wieder zu Masernausbrüchen.
Seit einigen Jahren treten in Deutschland etwa 40 bis 50 Prozent der Masernerkrankungen bei Erwachsenen auf. Erwachsene zählen – neben Säuglingen und Kleinkindern – zu den Personengruppen, die ein erhöhtes Risiko für schwere Komplikationen tragen. Umso wichtiger ist es, dass auch Erwachsene gegen Masern geimpft sind.
Nach einer Ansteckung mit dem Masernvirus kommt es im Mittel nach 10 bis 14 Tagen zu Allgemeinsymptomen wie Fieber, Schnupfen und Husten sowie einer Bindehautentzündung. An der Mundschleimhaut zeigen sich kalkspritzerartige weiße Flecken, die sogenannten Koplik-Flecken. Einige Tage später entwickelt sich der typische Hautausschlag mit bräunlich-rosafarbenen Flecken. Der Ausschlag beginnt im Gesicht und hinter den Ohren und breitet sich dann über den ganzen Körper aus. Nach 4 bis 7 Tagen ist der Hautausschlag abgeklungen.
Eine Erkrankung an Masern führt zu lebenslanger Immunität.
Masern schwächen vorübergehend das Immunsystem. Daher ist die Anfälligkeit für zusätzliche Erreger erhöht, die Komplikationen wie Mittelohrentzündung, Bronchitis, Lungenentzündung oder auch Durchfallerkrankungen verursachen können.
Bei 10 von 10.000 an Masern Erkrankten kommt es zu einer Gehirnentzündung. Von diesen 10 Erkrankten sterben 1 bis 2. Bei etwa 2 bis 3 Betroffenen bleiben schwere Folgeschäden wie geistige Behinderungen und Lähmungen zurück.
Bei 4 bis 11 von 100.000 Masernfällen entwickelt sich etwa 6 bis 8 Jahre später eine sogenannte subakute sklerosierende Panenzephalitis (SSPE). Diese ist durch eine unaufhaltsame und schleichende Zerstörung der Zellen des Gehirns gekennzeichnet und führt nach 2 bis 3 Jahren zum Tod.
Eine ursächliche Therapie gegen Masern gibt es nicht. Nur eine Behandlung der Krankheitszeichen, wie zum Beispiel Fieber, ist möglich. Antibiotika sind gegen Erkrankungen, die durch Viren ausgelöst werden, wirkungslos. Sie können aber bei bakteriell verursachten Komplikationen zum Einsatz kommen.
Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt für Erwachsene , die nach 1970 geboren sind und deren Impfstatus unklar ist oder die nicht beziehungsweise in der Kindheit nur einmal gegen Masern geimpft wurden, als Standardimpfung eine einmalige Impfung gegen Masern.
Die Impfung erfolgt mit Kombinationsimpfstoff, mit dem gleichzeitig auch gegen Mumps und Röteln (MMR-Impfstoff) geimpft wird. Dabei handelt es sich um Lebendimpfstoff.
Für bestimmte Personen, die nach 1970 geboren sind, empfiehlt die STIKO, dass sie insgesamt zweimal mit MMR-Impfstoff (oder gegebenenfalls MMRV-Impfstoff zum Schutz auch gegen Windpocken) geimpft sind. Dazu zählen Beschäftigte – einschließlich Auszubildende, Personen im Praktikum sowie Ehrenamtliche – in folgenden Tätigkeitsbereichen:
Nach dem Masernschutzgesetz müssen unter anderem nach 1970 geborene Beschäftigte in Gemeinschaftseinrichtungen, Gemeinschaftsunterkünften und im medizinischen Bereich nachweisen, dass sie zweimal gegen Masern geimpft oder gegen Masern immun sind (weitere Informationen finden Sie unter „Welche Regelungen gelten nach dem Masernschutzgesetz?“).
Wie nach allen Impfungen können auch nach der Impfung gegen Masern Nebenwirkungen auftreten. Bei 1 von 10 Geimpften treten etwa 6 bis 12 Tage nach der Masernimpfung milde, vorübergehende Impfreaktionen auf, die zeigen, dass sich der Körper mit dem Impfstoff auseinandersetzt. Dazu zählen Rötungen und Schwellungen an der Impfstelle sowie Kopfschmerzen und Fieber für 1 bis 2 Tage.
Bei etwa 5 von 100 Geimpften kommt es 7 bis 10 Tage nach der Impfung zu einem Hautausschlag, der etwa 1 bis 3 Tage anhält. Diese sogenannten Impfmasern sind nicht ansteckend.
Etwa 1 Prozent der Geimpften berichtet nach der Impfung über Gelenkschmerzen.
Schwere unerwünschte Wirkungen sind selten. Es werden unter anderem allergische Reaktionen und länger andauernde Gelenkentzündungen beobachtet. In Einzelfällen (bei etwa 3 von 100.000 Geimpften) vermindert sich vorübergehend die Zahl der Blutplättchen, die für die Gerinnung zuständig sind.
Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten des Robert Koch-Instituts (RKI).
Bei Fragen rund um die Impfung wenden Sie sich am besten an Ihre Arztpraxis. Die Ärztin oder der Arzt wird Sie vor der Impfung über Nutzen und mögliche Risiken aufklären.