Impfempfehlungen für Erwachsene

Wissen Sie, wo Ihr Impfausweis liegt? Die meisten Erwachsenen müssten darüber länger nachdenken. Aber auch Erwachsenen wird empfohlen, den eigenen Impfschutz regelmäßig prüfen zu lassen, spätestens alle 10 Jahre.

Zudem machen es neue Lebensumstände ebenfalls sinnvoll, sich selbst oder andere durch Impfungen zu schützen (z. B. Kinderwunsch, chronische Krankheit oder neuer Arbeitsplatz). Für Personen ab 50 oder 60 Jahren sind darüber hinaus spezielle Schutzimpfungen wichtig.

Empfohlene Impfungen für Erwachsene im Überblick

Die nachfolgenden Seiten informieren Sie, welche Routine-Impfungen beziehungsweise regelmäßigen Auffrischimpfungen die Ständige Impfkommission (STIKO) für Erwachsene zum Schutz vor folgenden Infektionserregern bzw. Krankheiten empfiehlt:

Einen Gesamtüberblick, welche Impfungen zu welchem Zeitpunkt empfohlen sind, gibt der Impfkalender der STIKO. 

Weitere Impfungen für ungeimpfte Erwachsene sollten in Absprache mit der behandelnden Ärztin oder dem behandelnden Arzt erfolgen. 

Die Kosten für alle von der STIKO für Erwachsene empfohlenen Impfungen übernimmt in der Regel die Krankenkasse. 

Masernschutzgesetz

Das Masernschutzgesetz gilt seit 1. März 2020 auch für Beschäftigte von Gemeinschaftseinrichtungen sowie medizinisches Personal. Erzieher und Erzieherinnen, Lehrende, Tagespflegepersonen, Beschäftigte in medizinischen Einrichtungen, wie Krankenhäuser und Arztpraxen, oder Beschäftigte in Asylbewerber- und Flüchtlingsunterkünften müssen danach zweimal gegen Masern geimpft oder gegen Masern immun sein, sofern sie nach 1970 geboren sind.

Weitere Informationen zum Masernschutzgesetz unter: www.masernschutz.de

Masern-Mumps-Röteln-Impfcheck: Mit nur wenigen Klicks können Sie Ihren persönlichen Impfschutz überprüfen.