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Eine Übersicht der Materialien der BZgA zum Schutz vor Infektionen.
Gürtelrose (Herpes zoster) wird wie Windpocken (Varizellen) durch Varizella-Zoster-Viren verursacht. Prinzipiell kann jeder, der einmal an Windpocken erkrankt war, an Gürtelrose erkranken.
Die meisten Erwachsenen ab einem Alter von 50 Jahren haben in ihrem Leben die Windpocken durchgemacht. Dabei nisten sich Viren im Körper in den Nervenzellen ein. Wenn das Immunsystem – beispielsweise im Alter – schwächer wird, können die Viren wieder aktiv werden (sog. Virus-Reaktivierung) und einen schmerzhaften Ausschlag, die Gürtelrose, hervorrufen. Die schmerzhaften Nervenentzündungen können auch nach Abklingen des Ausschlags längere Zeit andauern (postherpetische Neuralgie). Von der Gürtelrose sind am häufigsten ältere Erwachsene und Menschen mit einem geschwächten Immunsystem betroffen.
Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt die Impfung gegen Gürtelrose mit einem Totimpfstoff:
Gürtelrose entsteht durch Viren, die nach einer früheren Windpockenerkrankung bereits im Körper vorhanden sind. Die Erreger der Windpocken können nach Jahren wieder aktiv werden und eine Gürtelrose hervorrufen.
Windpocken sind sehr ansteckend. Fast jeder Mensch, der noch keine Windpocken hatte, wird bei Kontakt zu einer Person mit Windpocken selbst krank. Das Varizella-Zoster-Virus wird meist durch Husten und Niesen (Tröpfcheninfektion) übertragen. Aber auch die Flüssigkeit der Windpockenbläschen ist ansteckend, so dass es zu Schmierinfektionen kommen kann. Die Viren sind mehrere Tage überlebensfähig. Sie können daher auch über Oberflächen, zum Beispiel Türgriffe, übertragen werden.
Gürtelrose ist weniger ansteckend. Nur die Flüssigkeit in den Bläschen des Ausschlags ist infektiös. Anstecken können sich Personen, die weder eine Windpocken-Erkrankung durchgemacht haben noch gegen Windpocken geimpft sind. Eine Infektion ruft dann zunächst Windpocken hervor.
Bei Windpocken sind die Erkrankten bereits 1 bis 2 Tage vor Beginn des Ausschlags ansteckend. Die Ansteckungsfähigkeit sowohl bei Windpocken als auch bei Gürtelrose endet mit der vollständigen Verkrustung der Bläschen etwa 5 bis 7 Tage nach Beginn des Ausschlags.
Bei der Gürtelrose werden die in den Nervenzellen ruhenden Erreger der Windpocken (Varizella-Zoster-Virus) wieder aktiviert.
Nach Unwohlsein, Kopf- und Gliederschmerzen 1 bis 2 Tage vor dem eigentlichen Krankheitsbeginn beginnt die Erkrankung mit einem Jucken und Fieber, selten über 39 °C. In der Regel tritt bei einer Gürtelrose zunächst ein brennender Schmerz auf. Es bilden sich flüssigkeitsgefüllte Bläschen, die sich zu einem gürtelförmigen (bandartigen) Ausschlag ausbreiten – meist am Rumpf oder Kopf und normalerweise nur auf einer Körperhälfte. Bei 12 bis 20 Prozent der Erkrankten bleibt auch nach Abheilen des Ausschlags der Schmerz an der betroffenen Körperstelle noch für Monate oder Jahre zurück (postherpetische Neuralgie - PHN). Das höchste Risiko, an einer Gürtelrose zu erkranken, haben ältere Menschen oder Personen mit einer Immunschwäche.
Die STIKO empfiehlt die Impfung gegen Gürtelrose (Herpes zoster) mit einem Totimpfstoff zur Verhinderung von Gürtelrose und länger anhaltenden Nervenschmerzen (postherpetischer Neuralgie):
Die zweifache Impfung mit dem Totimpfstoff kann Personen ab 50 Jahre wirksam vor Gürtelrose und postherpetischer Neuralgie schützen: Die Wirksamkeit zum Schutz vor Herpes zoster beträgt ab dem Alter von 50 Jahren 92 Prozent und zum Schutz vor Nervenschmerzen (postherpetischer Neuralgie) 82 Prozent. Der Schutz vor Herpes zoster nimmt mit zunehmendem Alter leicht ab, beträgt bei über 70-Jährigen jedoch noch ca. 90 Prozent.
Der Totimpfstoff gegen Gürtelrose ist für Personen ab 50 Jahren (bei erhöhtem Risiko für einen Herpes Zoster ab 18 Jahre) zugelassen und wird zweimal im Abstand von mindestens 2 und maximal 6 Monaten geimpft.
Ist die Impfung aufgrund einer der genannten Grunderkrankungen empfohlen, sollte die Impfung und der beste Impfzeitpunkt (vor allem bei einer Therapie, die das Immunsystem unterdrückt) mit der behandelnden Ärztin bzw. dem behandelnden Arzt besprochen werden.
Die Herpes-Zoster-Impfung mit dem Totimpfstoff können auch Personen bekommen, die bereits in der Vergangenheit an Herpes Zoster erkrankt waren. Bei einer akuten Herpes-zoster-Erkrankung sollte die Impfung verschoben werden, bis diese vorüber ist und die Symptome abgeklungen sind.
Für die oben genannten Personengruppen übernehmen die gesetzlichen Krankenversicherungen die Kosten der Impfung mit dem Totimpfstoff. In der Regel zahlen die meisten privaten Krankenversicherungen ebenfalls die Impfung.
Nicht geimpft werden darf bei Unverträglichkeit gegenüber einem Inhaltsstoff des Impfstoffes oder bei einer akuten, schweren, mit Fieber einhergehenden Erkrankung.
Nach der Impfung gegen Gürtelrose kommt es durch die Anregung der körpereigenen Abwehr sehr häufig zu einer Rötung oder Schwellung an der Einstichstelle, die auch schmerzen kann. Ebenso können in den ersten drei Tagen nach der Impfung Allgemeinsymptome wie beispielsweise Kopfschmerzen, Müdigkeit, Fieber oder Muskelschmerzen auftreten. Häufig kommt es auch zu einem Juckreiz an der Einstichstelle. Gelegentlich schwellen Lymphknoten an oder Gelenke schmerzen. Solche Impfreaktionen sind in der Regel nur von kurzer Dauer und klingen nach ein bis zwei Tagen wieder ab.
Durch Müdigkeit und Unwohlsein kann die Fahrtüchtigkeit oder das Bedienen von Maschinen für 2 bis 3 Tage nach der Impfung geringfügig eingeschränkt sein.