MMR-Impfcheck
Mit wenigen Klicks zu einer persönlichen Impfempfehlung
Die Röteln können während einer Schwangerschaft das ungeborene Kind erheblich gefährden. Daher sollten – neben Kindern und Jugendlichen – auch erwachsene Frauen im gebärfähigen Alter sowie Beschäftigte in bestimmten Bereichen Impflücken schließen lassen.
Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt die zweimalige Impfung gegen Röteln bereits im frühen Kindesalter sowie Nachholimpfungen für Jugendliche.
Auch erwachsene Frauen, die bislang nicht gegen Röteln geimpft sind oder deren Impfstatus unklar ist, sollten zweimal gegen Röteln geimpft werden. Liegt bereits eine Impfung vor, sollte der Impfschutz durch eine 2. Impfung vervollständigt werden.
Nach 1970 geborene Personen, die in bestimmten Bereichen wie Gemeinschaftseinrichtungen oder medizinischen Einrichtungen tätig sind, sollen ebenfalls zweimal gegen Röteln geimpft sein.
Bei den Röteln handelt es sich um eine ansteckende Virusinfektion. Ansteckungsgefahr für andere besteht bereits eine Woche, bevor der typische Hautauschlag ausbricht und noch eine Woche nach dessen Auftreten. Auch infizierte Personen, die selbst nicht erkranken, können das Virus übertragen.
Rötelnviren werden in der Regel durch eine Tröpfcheninfektion zum Beispiel beim Sprechen, Husten und Niesen weiterverbreitet.
Wenn sich eine ungeschützte Frau in der Schwangerschaft ansteckt, können die Rötelnviren auf das ungeborene Kind übertragen werden und zu schweren Schädigungen führen (Rötelnembryofetopathie).
In Deutschland gelten die Röteln als eliminiert, das heißt, die Viruszirkulation konnte unterbrochen werden. Um diesen Status langfristig zu erhalten und damit auch eine Rötelnembryofetopathie sicher zu verhindern, ist in der Bevölkerung durch hohe Impfquoten eine Immunität von mindestens 95 Prozent in allen Altersgruppen nötig.
Von der Ansteckung bis zum Ausbruch der Röteln dauert es etwa 2 bis 3 Wochen. Doch nur etwa bei der Hälfte der Infektionen zeigen sich Krankheitszeichen. Als erste Anzeichen können Lymphknotenschwellungen, erkältungsähnliche Beschwerden, Kopfschmerzen, erhöhte Temperatur und eine Bindehautentzündung auftreten. Insbesondere bei Erwachsenen können Gelenkbeschwerden hinzukommen. Typisch für die Röteln ist ein kleinfleckiger Hautausschlag, der im Gesicht beginnt und sich über den ganzen Körper ausbreitet. Der Ausschlag klingt nach 1 bis 3 Tagen wieder ab.
Mit zunehmendem Alter der Erkrankten werden Komplikationen häufiger. Dazu zählen Bronchitis, Mittelohrentzündung, Herzmuskel- oder Herzbeutelentzündung sowie eine Entzündung des Gehirns.
Nach einer überstandenen Erkrankung an Röteln besteht eine lebenslange Immunität.
Da der Hautausschlag leicht mit anderen Erkrankungen verwechselt werden kann, sollte der Verdacht auf eine Rötelninfektion durch Laboruntersuchungen bestätigt werden. Eine ursächliche Behandlung der Röteln ist nicht möglich, lediglich die Beschwerden können gelindert werden.
Eine Rötelninfektion ist in der Schwangerschaft besonders gefährlich, da das Rötelnvirus auf das ungeborene Kind übertragen werden kann. Kommt es in den ersten 12 Wochen der Schwangerschaft zu einer Ansteckung der werdenden Mutter, tritt bei bis zu 90 Prozent der Ungeborenen eine Rötelnembryofetopathie mit schweren Folgeschäden auf. Es kann zu Schädigungen am Herzen, an den Augen und am Innenohr kommen. Auch weitere Organe wie Gehirn, Leber oder Milz können betroffen sein. Eine Früh- oder Totgeburt ist ebenfalls möglich. Bei einer Infektion in späteren Phasen der Schwangerschaft nimmt das Risiko ab. Insgesamt sterben 15 bis 20 Prozent der ungeborenen Kinder, die mit dem Rötelnvirus infiziert wurden. Frauen im gebärfähigen Alter sollten daher unbedingt zweimal gegen Röteln geimpft sein.
Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt die zweimalige Impfung gegen Röteln schon im frühen Kindesalter. Versäumte Impfungen sollten baldmöglichst und noch vor dem 18. Geburtstag nachgeholt werden.
Im Erwachsenenalter werden 2 Impfungen gegen Röteln auch für Frauen im gebärfähigen Alter empfohlen, die bislang noch nicht geimpft sind oder deren Impfstatus unklar ist. Liegt nur eine Impfung vor, sollte eine weitere Impfung erfolgen. In der Schwangerschaft kann nicht gegen Röteln geimpft werden (siehe „Kann die MMR-Impfung in Schwangerschaft und Stillzeit erfolgen?“).
Die Impfung gegen Röteln erfolgt mit Kombinationsimpfstoff, mit dem gleichzeitig auch gegen Masern und Mumps (MMR-Impfstoff) sowie gegebenenfalls auch gegen Windpocken (MMRV-Impfstoff) geimpft wird. Bei diesen Impfstoffen handelt es sich um Lebendimpfstoffe.
Die zweimalige MMR-Impfung (oder gegebenenfalls MMRV-Impfung) wird auch nach 1970 geborenen Beschäftigten in folgenden Tätigkeitsbereichen empfohlen (einschließlich Auszubildenden, Personen im Praktikum sowie Ehrenamtlichen):
in medizinischen Einrichtungen,
bei Kontakt zu möglicherweise infektiösem Material,
in Einrichtungen der Pflege,
in Gemeinschaftseinrichtungen,
in Einrichtungen zur gemeinschaftlichen Unterbringung zum Beispiel von Asylbewerberinnen und -bewerbern oder Flüchtlingen,
an Fach-, Berufs- und Hochschulen.
Wie bei jeder Impfung sind auch nach der Impfung gegen Röteln Nebenwirkungen möglich. In der Regel handelt es sich dabei um übliche Impfreaktionen infolge der Auseinandersetzung des Körpers mit dem Impfstoff.
Nach der MMR-Impfung entwickeln sich bei 1 von 10 geimpften Personen etwa 6 bis 12 Tage nach der Impfung vorübergehende, milde Impfreaktionen. Dazu zählen Rötungen und Schwellungen an der Impfstelle sowie Kopfschmerzen und Fieber für 1 bis 2 Tage. Es kann auch zu einer sogenannten Impfkrankheit kommen, die einer leichten Masern-, Mumps- oder Rötelninfektion ähnelt, aber nicht ansteckend ist.
Schwere unerwünschte Wirkungen treten nach der MMR-Impfung selten auf. Allergische Reaktionen auf Impfstoffbestandteile sind möglich, zu einem allergischen Schock kommt es jedoch nur in Einzelfällen. Ebenfalls in Einzelfällen (bei etwa 3 von 100.000 Geimpften) vermindert sich vorübergehend die Zahl der Blutplättchen, die für die Gerinnung zuständig sind, und es zeigen sich Einblutungen an der Haut.
Sehr selten kommt es nach der MMR-Impfung bei Jugendlichen und Erwachsenen zu länger andauernden Gelenkbeschwerden.
Weitere Informationen zu möglichen Nebenwirkungen der MMR-Impfung finden Sie auf den Internetseiten des Robert Koch-Instituts (RKI).
Bei Fragen rund um die Impfung wenden Sie sich am besten an Ihre Arztpraxis. Die Ärztin oder der Arzt wird Sie vor der Impfung über Nutzen und mögliche Risiken aufklären.