MMR-Impfcheck
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Masern zählen zu den ansteckendsten Infektionskrankheiten beim Menschen. Fast alle, die nicht gegen Masern geschützt sind, erkranken, wenn sie mit dem Virus in Kontakt kommen. Versäumte Impfungen sollten daher baldmöglichst nachgeholt werden.
Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt die zweimalige Impfung gegen Masern bereits im frühen Kindesalter. Bei Jugendlichen, die noch nicht oder nur einmal geimpft sind, sollten Impflücken so bald wie möglich geschlossen werden.
Die Masern werden durch Viren hervorgerufen, die extrem ansteckend sind. Eine Weiterverbreitung der Viren ist bereits mehrere Tage vor Auftreten der ersten Krankheitszeichen möglich.
Eine Ansteckung kann durch Kontakt mit Sekret aus der Nase oder dem Rachen erfolgen. Meist wird das Masernvirus über kleine Tröpfchen übertragen, die beim Husten, Niesen oder Sprechen versprüht und von anderen eingeatmet werden. Eine Ansteckung ist auch ohne direkten Kontakt möglich, zum Beispiel in Räumen, in denen sich kurz zuvor Erkrankte aufgehalten haben.
Die Elimination der Masern – das heißt eine Unterbrechung der Viruszirkulation – ist ein weltweites Ziel und wird auch in Deutschland angestrebt. Impfungen gegen Masern haben in Deutschland bereits zu einem erheblichen Rückgang der Erkrankungszahlen geführt. Doch für eine Elimination der Masern müssen rund 95 Prozent der Bevölkerung immun sein. Dann können Infektionsketten unterbrochen und ein Gemeinschaftsschutz erreicht werden. So können auch Säuglinge geschützt werden, die (noch) nicht vollständig gegen Masern geimpft sind, oder Personen, die nicht mit Lebendimpfstoff geimpft werden können, beispielsweise bei bestimmten Beeinträchtigungen des Immunsystems oder in der Schwangerschaft. Dieses Ziel ist in Deutschland noch nicht erreicht und es kommt immer wieder zu Masernausbrüchen.
Seit einigen Jahren ist zu beobachten, dass unter den Erkrankungsfällen der Anteil der Altersgruppen über 15 Jahre ansteigt und teilweise bei über 50 Prozent aller übermittelten Masernfälle liegt. Dies ist auf eine unzureichende Immunität gegen Masern insbesondere bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen zurückzuführen.
Umso wichtiger ist es, versäumte Impfungen baldmöglichst nachzuholen.
Nach einer Ansteckung vergehen 1 bis 3 Wochen, bis eine Erkrankung an Masern ausbricht. In der Regel kommt es nach 10 bis 14 Tagen zu Allgemeinsymptomen wie Fieber, Schnupfen und Husten sowie einer Bindehautentzündung. An der Mundschleimhaut zeigen sich kalkspritzerartige weiße Flecken, die sogenannten Koplik-Flecken. Erst nach einigen Tagen entwickelt sich an der Haut der typische Masernausschlag mit bräunlich-rosafarbenen Flecken. Der Ausschlag beginnt im Gesicht und hinter den Ohren und breitet sich dann über den ganzen Körper aus. Nach 4 bis 7 Tage ist der Hautausschlag abgeklungen.
Nach einer Erkrankung an Masern besteht lebenslange Immunität.
Masern schwächen vorübergehend das Immunsystem. Deshalb können zusätzliche Erreger Komplikationen wie Mittelohrentzündung, Bronchitis, Lungenentzündung oder auch Durchfallerkrankungen verursachen.
Etwa 10 von 10.000 an Masern erkrankten Menschen erleiden eine Gehirnentzündung. Von diesen 10 Erkrankten sterben 1 bis 2. Bei etwa 2 bis 3 Betroffenen bleiben schwere Folgeschäden wie geistige Behinderungen und Lähmungen zurück.
Sehr selten – in 4 bis 11 Fällen von 100.000 Masernerkrankungen – kann etwa 6 bis 8 Jahre nach der Masernerkrankung eine sogenannte subakute sklerosierende Panenzephalitis (SSPE) auftreten. Die SSPE ist durch eine unaufhaltsame und schleichende Zerstörung von Zellen des Gehirns gekennzeichnet und führt nach 2 bis 3 Jahren zum Tod.
Eine ursächliche Behandlung gegen Masern gibt es nicht. Nur Krankheitszeichen wie zum Beispiel hohes Fieber können gelindert werden. Antibiotika sind bei Erkrankungen, die durch Viren verursacht werden, wirkungslos. Lediglich bei bakteriellen Zweitinfektionen können Antibiotika angewendet werden.
Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt die Impfung gegen Masern für alle Kinder in der Regel ab dem Alter von 11 Monaten. Für einen effektiven Impfschutz sind 2 Impfungen nötig (weitere Infos unter „Warum wird zweimal gegen Masern geimpft?“). Kinder und Jugendliche, die bisher noch keine oder nur eine der empfohlenen Impfungen gegen Masern erhalten haben, sollen versäumte Impfungen baldmöglichst nachholen.
Für die Impfung gegen Masern wird Kombinationsimpfstoff verwendet, mit dem gleichzeitig auch gegen Mumps und Röteln (MMR-Impfstoff) sowie gegebenenfalls auch gegen Windpocken (MMRV-Impfstoff) geimpft wird. Bei diesen Impfstoffen handelt es sich um Lebendimpfstoffe.
Gemäß Masernschutzgesetz müssen unter anderem Jugendliche, die eine Schule oder eine Ausbildungsstätte mit überwiegend Minderjährigen besuchen, einen Schutz gegen Masern aufweisen. Hierzu müssen sie nachweisen, dass sie die beiden von der STIKO empfohlenen Impfungen gegen Masern erhalten haben oder eine ärztliche Bescheinigung vorlegen, dass sie bereits immun sind. Das gilt auch für nach 1970 geborene Beschäftigte in Gemeinschaftseinrichtungen, Gemeinschaftsunterkünften oder medizinischen Einrichtungen, einschließlich Personen, die ein Praktikum absolvieren und Auszubildende (weitere Informationen finden Sie unter „Welche Regelungen gelten nach dem Masernschutzgesetz?“).
Wie nach allen Impfungen können auch nach der Impfung gegen Masern Nebenwirkungen auftreten. Meist handelt es sich dabei um vorübergehende, milde Impfreaktionen, die zeigen, dass sich der Körper mit dem Impfstoff auseinandersetzt. Dazu zählen Rötungen und Schwellungen an der Impfstelle sowie Kopfschmerzen und Fieber für 1 bis 2 Tage. Solche Impfreaktionen treten bei 1 von 10 Geimpften etwa 6 bis 12 Tage nach der Masernimpfung auf.
Bei etwa 5 von 100 Geimpften entwickelt sich 7 bis 10 Tage nach der Impfung ein Hautausschlag, der etwa 1 bis 3 Tage anhält. Diese sogenannten Impfmasern sind nicht ansteckend.
Etwa 1 Prozent der Geimpften berichtet nach der Impfung über Gelenkschmerzen.
Die genannten Symptome treten nach der 2. Impfung nur noch selten auf.
Schwere unerwünschte Wirkungen sind selten. Unter anderem sind allergische Reaktionen möglich. Auch länger andauernde Gelenkentzündungen werden beobachtet. In Einzelfällen (bei etwa 3 von 100.000 Geimpften) vermindert sich vorübergehend die Zahl der Blutplättchen, die für die Gerinnung zuständig sind.
Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten des Robert Koch-Instituts (RKI).
Bei Fragen rund um die Impfung wenden Sie sich am besten an Ihre Arztpraxis. Die Ärztin oder der Arzt wird Sie vor der Impfung über Nutzen und mögliche Risiken aufklären.