MMR-Impfcheck
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Die Röteln sind eine ansteckende Virusinfektion. Um sich zu schützen, aber auch, um zum Gemeinschaftsschutz beizutragen, sollten Jugendliche zweimal gegen Röteln geimpft sein. Versäumte Impfungen sollten baldmöglichst nachgeholt werden.
Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt die zweimalige Impfung gegen Röteln bereits im frühen Kindesalter. Versäumte Impfungen sollen so bald wie möglich und vor dem 18. Geburtstag nachgeholt werden. Die Impfung erfolgt als Kombinationsimpfung gemeinsam mit der Impfung gegen Masern und Mumps (sowie eventuell Windpocken).
Die Röteln werden durch Viren hervorgerufen. Erkrankte können das Virus bereits 7 Tage, bevor sie den typischen Hautauschlag entwickeln, und bis zu 7 Tage danach auf andere übertragen. Auch infizierte Personen, die selbst nicht erkranken, können andere unbemerkt anstecken.
Rötelnviren werden in der Regel durch eine Tröpfcheninfektion zum Beispiel beim Sprechen, Husten und Niesen weiterverbreitet.
Bei einer Rötelninfektion in der Schwangerschaft ist eine Übertragung auf das ungeborene Kind möglich und kann zu schweren Schädigungen des ungeborenen Kindes (Rötelnembryofetopathie) führen.
In Deutschland gelten die Röteln als eliminiert, das heißt, die Viruszirkulation konnte unterbrochen werden. Damit dies so bleibt und damit auch eine Rötelnembryofetopathie sicher verhindert werden kann, sollte in der Bevölkerung durch hohe Impfquoten eine Immunität von mindestens 95 Prozent in allen Altersgruppen erreicht und aufrechterhalten werden.
Von der Ansteckung bis zum Ausbruch der Röteln dauert es etwa 2 bis 3 Wochen. Doch nur etwa bei der Hälfte der Infektionen zeigen sich Krankheitszeichen. Typisch ist ein kleinfleckiger Hautausschlag, der im Gesicht beginnt und sich über den ganzen Körper ausbreitet. Der Ausschlag klingt nach 1 bis 3 Tagen wieder ab. Dem Hautausschlag können Lymphknotenschwellungen, erkältungsähnliche Beschwerden, Kopfschmerzen, erhöhte Temperatur und eine Bindehautentzündung vorausgehen.
Mit zunehmendem Alter der Erkrankten werden Komplikationen häufiger. Dazu zählen Bronchitis, Mittelohrentzündung, Herzmuskel- oder Herzbeutelentzündung sowie eine Entzündung des Gehirns.
Nach einer überstandenen Erkrankung an Röteln besteht eine lebenslange Immunität.
Da der Hautausschlag leicht verwechselt werden kann, sollte der Verdacht auf eine Rötelninfektion durch Laboruntersuchungen bestätigt werden. Eine ursächliche Behandlung der Röteln ist nicht möglich, lediglich die Beschwerden können behandelt werden.
Besonders gefährlich ist eine Infektion mit dem Rötelnvirus für ein ungeborenes Kind. Wenn sich eine nicht ausreichend geimpfte schwangere Frau mit Röteln ansteckt, kann das Virus auf das Kind übertragen werden und eine sogenannte konnatale Rötelnembryofetopathie hervorrufen. Diese Erkrankung geht mit schweren Schädigungen des Kindes am Herzen, an den Augen und am Innenohr einher. Auch weitere Organe wie Gehirn, Leber oder Milz können betroffen sein.
In den ersten 12 Schwangerschaftswochen ist die Gefahr besonders hoch und Schädigungen werden bei rund 90 Prozent der ungeborenen Kinder beobachtet, deren Mutter sich mit Röteln infiziert hat. Früh- oder Totgeburten sind ebenfalls möglich. Bei einer Infektion in späteren Phasen der Schwangerschaft nimmt das Risiko ab. Insgesamt sterben 15 bis 20 Prozent der ungeborenen Kinder, die mit dem Rötelnvirus infiziert wurden. Frauen im gebärfähigen Alter sollten daher unbedingt zweimal gegen Röteln geimpft sein.
Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt die zweimalige Impfung gegen Röteln schon im frühen Kindesalter. Bei Kindern und Jugendlichen, die bisher noch keine oder nur eine Impfung gegen Röteln erhalten haben, sollen versäumte Impfungen baldmöglichst und noch vor dem 18. Geburtstag nachgeholt werden.
Die Impfung gegen Röteln erfolgt mit Kombinationsimpfstoff, mit dem gleichzeitig auch gegen Masern und Mumps (MMR-Impfstoff) sowie gegebenenfalls auch gegen Windpocken (MMRV-Impfstoff) geimpft wird. Bei diesen Impfstoffen handelt es sich um Lebendimpfstoffe.
Wie bei jeder Impfung sind auch nach der Impfung gegen Röteln Nebenwirkungen möglich. In der Regel handelt es sich dabei um übliche Impfreaktionen infolge der Auseinandersetzung des Körpers mit dem Impfstoff. Vorübergehende, meist milde Impfreaktionen entwickeln sich nach der MMR-Impfung bei 1 von 10 geimpften Personen etwa 6 bis 12 Tage nach der Impfung. Dazu zählen Rötungen und Schwellungen an der Impfstelle sowie Kopfschmerzen und Fieber für 1 bis 2 Tage. Es kann auch zu einer sogenannten Impfkrankheit kommen, die einer leichten Masern-, Mumps- oder Rötelninfektion ähnelt, aber nicht ansteckend ist.
Schwere unerwünschte Wirkungen treten nach der MMR-Impfung selten auf. Allergische Reaktionen auf Impfstoffbestandteile sind möglich, zu einem allergischen Schock kommt es jedoch nur in Einzelfällen. Ebenfalls in Einzelfällen (bei etwa 3 von 100.000 Geimpften) vermindert sich vorübergehend die Zahl der Blutplättchen, die für die Gerinnung zuständig sind, und es zeigen sich Einblutungen an der Haut.
Sehr selten kommt es bei Jugendlichen und Erwachsenen nach der MMR-Impfung zu länger andauernden Gelenkentzündungen.
Weitere Informationen zu möglichen Nebenwirkungen der MMR-Impfung finden Sie auf den Internetseiten des Robert Koch-Instituts (RKI).
Bei Fragen rund um die Impfung wenden Sie sich am besten an Ihre Arztpraxis. Die Ärztin oder der Arzt wird Sie vor der Impfung über Nutzen und mögliche Risiken aufklären.