Masern-Impfung bei Kindern

Masern gehören zu den ansteckendsten Infektionskrankheiten beim Menschen. Eine Erkrankung kann zu schweren Komplikationen und Spätfolgen führen. Kinder sollten daher frühzeitig durch zwei Impfungen geschützt werden.

Gut zu wissen

Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt für alle Kinder zwei Impfungen gegen Masern. Die erste Impfung soll in der Regel im Alter von 11 Monaten und die zweite Impfung im Alter von 15 Monaten erfolgen. Versäumte Impfungen sollen so bald wie möglich nachgeholt werden.

Masern: Ansteckung

Masern werden durch Viren verursacht, die weltweit verbreitet sind. Sie gehören zu den ansteckendsten Krankheiten. In der Regel stecken sich alle Personen an, die Kontakt zu Erkrankten hatten, sofern sie nicht geimpft oder durch eine durchgemachte Masernerkrankung geschützt sind.

Eine Ansteckung kann bereits mehrere Tage vor Auftreten der ersten Krankheitszeichen erfolgen. Die Viren können durch Kontakt mit Sekret aus der Nase oder dem Rachen übertragen werden. Meist erfolgt die Ansteckung über kleine Tröpfchen, die beim Husten, Niesen oder Sprechen freigesetzt und von anderen eingeatmet werden. Eine Ansteckung ist auch ohne direkten Kontakt möglich, zum Beispiel in Räumen, in denen sich kurz zuvor Erkrankte aufgehalten haben.

Masern: Gemeldete Fälle in Deutschland

Weltweit wird angestrebt, die Verbreitung von Masern zu verhindern. Die Elimination der Masern – das heißt eine Unterbrechung der Viruszirkulation – ist auch erklärtes Ziel in Deutschland. Die Impfungen gegen Masern haben in Deutschland bereits zu einem drastischen Rückgang der Masernerkrankungen geführt. Doch eine Elimination der Masern gelingt erst, wenn etwa 95 Prozent der Bevölkerung immun sind, damit Infektionsketten schnell unterbrochen und ein Gemeinschaftsschutz aufgebaut werden kann. Dieses Ziel ist in Deutschland noch nicht erreicht. Daher kommt es in Deutschland immer wieder zu Masernausbrüchen.

Gemeldete Masernfälle in Deutschland 2005 bis 2024

Quelle: Robert Koch-Institut, SurvStat, https://survstat.rki.de/, Datenstand 14.03.2024*

Altersgruppierung: Kinder fein differenziertErkrankungen
2005781
20062308
2007566
2008912
2009572
2010780
20111606
2012165
20131769
2014442
20152466
2016327
2017926
2018545
2019516
202076
20218
202215
202379
*202492

Gemeldete Masernfälle in Deutschland 2023 – nach Altersgruppen

Quelle: Robert Koch-Institut, SurvStat, https://survstat.rki.de/, Datenstand 14.03.2024

AltersgruppierungErkrankungen
0 Jahre5
1 Jahr8
2 Jahre2
3 Jahre7
4 Jahre2
5-9 Jahre15
10-14 Jahre6
15-19 Jahre4
20-24 Jahre0
25-29 Jahre4
30-39 Jahre11
40-49 Jahre12
50-59 Jahre3
60-69 Jahre0
70 Jahre und älter0
Unbekannt0

Masern: Krankheitsverlauf

Nach der Ansteckung mit dem Masernvirus dauert es 1 bis 3 Wochen, bis die Erkrankung ausbricht. Im Mittel sind es 10 bis 14 Tage, bis erste Allgemeinsymptome wie Fieber, Schnupfen und Husten sowie eine Bindehautentzündung auftreten. An der Mundschleimhaut zeigen sich kalkspritzerartige weiße Flecken, die sogenannten Koplik-Flecken. Erst einige Tage später entwickelt sich der typische Hautausschlag mit bräunlich-rosafarbenen Flecken. Der Ausschlag beginnt im Gesicht und hinter den Ohren, breitet sich dann über den ganzen Körper aus und bleibt in der Regel 4 bis 7 Tage bestehen. Beim Abklingen kann es zu einer Schuppung der Haut kommen.

Nach einer Erkrankung an Masern besteht lebenslange Immunität.

Mögliche Komplikationen und Spätfolgen der Masern

Masern schwächen vorübergehend das Immunsystem und erhöhen somit die Anfälligkeit für weitere Infektionen. Zusätzliche Erreger können Komplikationen wie Mittelohrentzündung, Bronchitis, Lungenentzündung oder Durchfallerkrankungen verursachen.

Etwa 10 von 10.000 an Masern erkrankte Personen erleiden eine Gehirnentzündung. Diese kann sich etwa 4 bis 7 Tage nach Beginn des Hautausschlags entwickeln und geht mit Kopfschmerzen, Fieber und Bewusstseinsstörungen bis hin zum Koma einher. Von diesen 10 Erkrankten sterben 1 bis 2. Bei etwa 2 bis 3 Betroffenen bleiben schwere Folgeschäden wie eine geistige Behinderung und Lähmungen zurück.

Sehr selten – in 4 bis 11 Fällen von 100.000 Masernerkrankungen – kommt es 6 bis 8 Jahre später zu einer sogenannten subakuten sklerosierenden Panenzephalitis (SSPE). Kinder, die zum Zeitpunkt der Maserninfektion jünger als 5 Jahre sind, haben ein höheres Risiko. Die SSPE ist durch eine unaufhaltsame und schleichende Zerstörung der Gehirnzellen gekennzeichnet und führt unausweichlich zum Tod.

Eine ursächliche Therapie gegen Masern gibt es nicht. Nur eine Behandlung der Krankheitszeichen, zum Beispiel durch fiebersenkende Mittel, ist möglich. Antibiotika sind gegen Erkrankungen, die durch Viren ausgelöst werden, wirkungslos. Sie kommen eventuell zum Einsatz, wenn bakteriell verursachte Komplikationen auftreten.

Masern: Impfung

Kinder können durch eine zweimalige Impfung wirksam gegen Masern geschützt werden.

Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt für alle Kinder 2 Impfungen gegen Masern:

  • Die 1. Impfung soll in der Regel im Alter von 11 Monaten und die 2. Impfung soll im Alter von 15 Monaten verabreicht werden. Zwischen 1. und 2. Impfung ist ein Abstand von mindestens 4 Wochen einzuhalten.
  • In bestimmten Situationen, wie einer bevorstehenden Aufnahme in eine Gemeinschaftseinrichtung oder nach Kontakt zu Masernkranken, kann die 1. Impfung bereits ab dem Alter von 9 Monaten erfolgen. Bei Erstimpfung im Alter von 9 bis 10 Monaten muss die 2. Impfung bereits zu Beginn des 2. Lebensjahres gegeben werden.

Beim Impfstoff gegen Masern handelt es sich um Lebendimpfstoff. Für die Impfung gegen Masern wird Kombinationsimpfstoff verwendet, mit dem gleichzeitig auch gegen Mumps und Röteln (MMR-Impfstoff) sowie gegebenenfalls gegen Windpocken (MMRV-Impfstoff) geimpft wird. Die 1. Impfung sollte mit MMR-Impfstoff erfolgen und für eine zusätzliche Windpocken-Impfung sollte Einzelimpfstoff verwendet werden, da bei der Verwendung von MMRV-Impfstoff zur Erstimpfung das Risiko für Fieberkrämpfe leicht erhöht ist. Für die 2. Impfung kann auch MMRV-Impfstoff verabreicht werden.

Versäumte Impfungen sollten so bald wie möglich nachgeholt werden.

Nach dem Masernschutzgesetz müssen Eltern für Kinder ab dem Alter von einem Jahr vor Eintritt in eine Gemeinschaftseinrichtung einen Impfnachweis oder eine ärztliche Bescheinigung über eine ausreichende Immunität gegen Masern vorlegen (weitere Infos finden Sie unter „Welche Regelungen gelten nach dem Masernschutzgesetz?“).

Mögliche Nebenwirkungen der Impfung

Wie bei jeder Impfung sind auch nach der Impfung gegen Masern Nebenwirkungen möglich. In der Regel handelt es sich dabei um übliche Impfreaktionen als Ausdruck der Auseinandersetzung des Organismus mit dem Impfstoff. Solche vorübergehenden, meist milden Impfreaktionen treten bei 1 von 10 Geimpften etwa 6 bis 12 Tage nach der Impfung auf. Dazu zählen Rötungen und Schwellungen an der Impfstelle sowie Kopfschmerzen und Fieber für 1 bis 2 Tage. Bei etwa 5 von 100 Geimpften entwickelt sich 7 bis 10 Tage nach der Impfung ein Hautausschlag, der etwa 1 bis 3 Tage anhält. Diese sogenannten Impfmasern sind nicht ansteckend. Etwa 1 Prozent der Geimpften berichtet nach der Impfung über Gelenkschmerzen. Nach der 2. Impfung treten die genannten Symptome nur noch selten auf.

Schwere unerwünschte Wirkungen sind selten. Im Zusammenhang mit einer Temperaturerhöhung kann es beim Säugling und jungen Kleinkind zu einem Fieberkrampf (in der Regel ohne Folgen) kommen. Auch allergische Reaktionen auf den Impfstoff sind möglich. Ebenso können sich länger andauernde Gelenkentzündungen entwickeln. In Einzelfällen (bei etwa 3 von 100.000 Geimpften) vermindert sich vorübergehend die Zahl der Blutplättchen, die für die Gerinnung zuständig sind.

Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten des Robert Koch-Instituts (RKI).

Bei Fragen rund um die Impfung wenden Sie sich am besten an Ihre Arztpraxis. Die Ärztin oder der Arzt wird Sie vor der Impfung über Nutzen und mögliche Risiken aufklären.

Masern: Häufige Fragen und Antworten (FAQ)

Letzte Änderung: 22.04.2024