RSV-Prophylaxe bei Neugeborenen und Säuglingen

RSV kann vor allem bei Neugeborenen und Säuglingen schwere Atemwegserkrankungen hervorrufen. Zum Schutz in der ersten RSV-Saison wird eine Prophylaxe mit dem Antikörper Nirsevimab empfohlen. Klassische Impfstoffe gegen RSV sind für Kinder nicht verfügbar.  

Gut zu wissen

Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt für alle Neugeborenen und Säuglinge eine Prophylaxe gegen das RS-Virus (Respiratorisches Synzytial-Virus). Die RSV-Prophylaxe soll das Baby während seiner ersten RSV-Saison vor schweren Atemwegserkrankungen durch diesen Erreger schützen.

Die RSV-Prophylaxe erfolgt mit dem Antikörper Nirsevimab, der eine passive Immunisierung und somit einen sofortigen Schutz bewirkt.

Säuglinge, die zwischen April und September geboren werden, sollen die RSV-Prophylaxe zwischen September und November erhalten. Neugeborene, die während der RSV-Saison zwischen Oktober und März geboren werden, sollen die RSV-Prophylaxe möglichst rasch nach der Entbindung erhalten.

RSV: Ansteckung und Krankheitsverlauf

RSV (Respiratorisches Synzytial-Virus, RS-Virus) ist ein Virus, das die Atemwege befällt. Infektionen mit dem Erreger treten gehäuft im Herbst und Winter auf. Die RSV-Saison dauert üblicherweise von Oktober bis März. 

Wie wird das RS-Virus übertragen?

RSV wird vor allem über Tröpfcheninfektion beim Husten, Niesen und Sprechen übertragen.  

Das RS-Virus kann außerdem durch Schmierinfektionen über verunreinigte Hände und Oberflächen übertragen werden.

Bis zu 70 Prozent aller Säuglinge stecken sich in ihrem ersten Lebensjahr mit dem RS-Virus an. Innerhalb der ersten beiden Lebensjahre machen fast alle Kinder mindestens eine RSV-Infektion durch. Im Laufe des Lebens kann man sich öfter mit RSV anstecken. 

Wie verläuft eine Erkrankung an RSV?

Bei leichten Verläufen treten Krankheitszeichen einer Erkältung auf, wie Schnupfen, Husten oder auch Halsschmerzen. Häufig kommt bei Kindern Fieber hinzu.

Insbesondere bei Säuglingen können sich nach einer Ansteckung mit RSV schwere Verläufe mit einer Entzündung der unteren Atemwege (Bronchiolitis) entwickeln. Anzeichen sind ein beeinträchtigter Allgemeinzustand, Atembeschwerden und Schwierigkeiten bei der Nahrungsaufnahme. Eine Überempfindlichkeit der Bronchien kann zurückbleiben. Auch eine Lungenentzündung zählt zu den möglichen Komplikationen einer Erkrankung an RSV. Bei Kleinkindern sind RSV-bedingte Mittelohrentzündungen häufig.

Schwere Verläufe müssen oft im Krankenhaus behandelt werden. In Deutschland ist das RS-Virus die häufigste Ursache für eine Behandlung von Säuglingen im Krankenhaus. In seltenen Fällen kann eine Ansteckung mit RSV auch zum Tod führen.

Bei einer RSV-Infektion kann es zu einer raschen Verschlechterung der Symptome kommen. Wenn Ihr Kind unter Atembeschwerden leidet oder eine Trinkschwäche zeigt, sollten Sie unbedingt ärztliche Hilfe suchen. Bei Frühgeborenen und Kindern mit Vorerkrankungen sollten bereits erste Warnzeichen wie Husten und Fieber ärztlich abgeklärt werden.

Weitere Informationen zu Ansteckung und Krankheitsverlauf finden Sie im Erregersteckbrief RSV.

RSV: Prophylaxe

Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt eine Prophylaxe (Vorbeugung) gegen das RS-Virus mit dem Antikörper Nirsevimab für alle Neugeborenen und Säuglinge, um das Kind in seiner ersten RSV-Saison vor schwerer Atemwegserkrankungen zu schützen.

Was ist die RSV-Prophylaxe?

Bei der RSV-Prophylaxe handelt es sich um eine passive Immunisierung gegen das RS-Virus. Dabei werden Abwehrstoffe (Antikörper) in den Oberschenkel gespritzt. Die Antikörper erschweren es dem RS-Virus, menschliche Zellen zu befallen und sich im Körper auszubreiten. Da die vorgefertigten Antikörper direkt verabreicht werden, schützt die RSV-Prophylaxe sofort nach der Gabe. Bei einer klassischen Impfung zur aktiven Immunisierung dagegen muss der Körper Antikörper erst selbst bilden. 

Die RSV-Prophylaxe verringert das Risiko für schwere Verläufe. Säuglinge, die eine RSV-Prophylaxe erhalten haben, müssen seltener wegen einer Erkrankung am RS-Virus im Krankenhaus behandelt werden.

Ein Rückgang schwerer Krankheitsverläufe kann auch Kinderarztpraxen und Krankenhäuser entlasten. Dadurch kann die medizinische Versorgung aller Kinder verbessert werden.

Wann soll die RSV-Prophylaxe durchgeführt werden?

Die RSV-Prophylaxe soll Neugeborenen und Säuglingen während ihrer ersten RSV-Saison einen Schutz vor schweren Atemwegserkrankungen durch diesen Erreger bieten. Die Gabe sollte daher möglichst zeitnah zur RSV-Saison erfolgen.

Der Zeitpunkt der RSV-Prophylaxe hängt davon ab, wann das Kind geboren ist:

  • Bei Säuglingen, die zwischen April und September geboren wurden, soll die RSV-Prophylaxe möglichst im Herbst (zwischen September und November) vor Beginn ihrer ersten RSV-Saison durchgeführt werden.
  • Säuglinge, die zwischen Oktober und März geboren werden, sollen die RSV-Prophylaxe möglichst rasch nach der Geburt erhalten. Idealerweise wird die Prophylaxe bei Entlassung aus der Geburtseinrichtung beziehungsweise bei der U2-Untersuchung (3. bis 10. Lebenstag) durchgeführt.

Eine versäumte Gabe sollte innerhalb der RSV-Saison schnellstmöglich nachgeholt werden.

Wurde bei einem Säugling in der Vergangenheit bereits eine RSV-Ansteckung nachgewiesen, ist in der Regel keine RSV-Prophylaxe notwendig.

    Welche Nebenwirkungen der RSV-Prophylaxe sind möglich?

    Die RSV-Prophylaxe ist gut verträglich. Das haben verschiedene Studien gezeigt. Nach der Verabreichung können gelegentlich Schwellungen, Verhärtungen und Schmerzen an der Einstichstelle auftreten. Auch Fieber sowie ein Hautausschlag sind möglich. Solche Impfreaktionen klingen in der Regel rasch und folgenlos wieder ab.

    Sehr selten kann es nach der Gabe von Antikörpern zu schwerwiegenden allergischen Reaktionen kommen.

    Die Verträglichkeit und Sicherheit von Nirsevimab werden fortlaufend überwacht.

    RSV-Prophylaxe: Häufige Fragen und Antworten (FAQ)

    • BZgA-Flyer: Die RSV-Prophylaxe

      Deutsch (DE)
      PDF | 356 KB
    • BZgA-Merkblatt: RSV-Prophylaxe für Neugeborene und Säuglinge

      Deutsch (DE)
      PDF | 603 KB
    Letzte Änderung: 07.08.2024