In der Schwangerschaft ist der Schutz des ungeborenen Kindes und der Schwangeren besonders wichtig. Da nicht alle Impfungen während der Schwangerschaft erfolgen können, empfiehlt die Ständige Impfkommission (STIKO) Frauen im gebärfähigen Alter einige Impfungen bereits vor einer möglichen Schwangerschaft.
Für die möglichen Impfungen in der Schwangerschaft gibt es empfohlene Impfzeitpunkte, die in Absprache mit der Ärztin oder dem Arzt eingeplant werden.
Bei Kinderwunsch ist es wichtig, rechtzeitig vor einer Schwangerschaft den Impfschutz zu prüfen und gegebenenfalls gegen Windpocken, Masern und vor allem Röteln zu impfen. Diese Impfungen erfolgen mit so genannten Lebendimpfstoffen, die in der Schwangerschaft nicht geimpft werden dürfen. Nach einer Impfung mit einem Lebendimpfstoff wird zudem sicherheitshalber dazu geraten, erst nach einem Monat schwanger zu werden. Wird eine Frau jedoch direkt nach der Impfung schwanger oder wird sie während einer noch nicht bekannten Schwangerschaft geimpft, so hatte dies in den bisher beobachteten Fällen keinen schädlichen Einfluss auf das Kind.
Auf den nächsten Seiten erfahren Sie das Wichtigste über die von der STIKO in der Schwangerschaft empfohlenen Impfungen zum Schutz vor folgenden Infektionserregern bzw. Krankheiten:
Für ungeimpfte oder nicht vollständig geimpfte Schwangere und Stillende ist auch die Corona-Schutzimpfung empfohlen.
Bei den Impfungen gegen Grippe und Keuchhusten werden so genannte inaktivierte Impfstoffe verwendet, mit denen Schwangere geimpft werden können. Die Impfungen erfolgen bevorzugt ab dem zweiten Drittel der Schwangerschaft.
Einen Gesamtüberblick, welche Impfungen in welchem Alter fällig sind, gibt der Impfkalender der STIKO.
Sprechen Sie mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt bereits bei bestehendem Kinderwunsch und auch in der Frühschwangerschaft über Ihren Impfschutz.
Die Kosten für die von der STIKO empfohlenen Impfungen werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.