Alle Impfungen mit inaktivierten Impfstoffen können grundsätzlich auch in der Schwangerschaft durchgeführt werden – beispielsweise Impfungen gegen Tetanus, Keuchhusten (Pertussis) oder die Grippe (Influenza). Für Schwangere werden Impfungen gegen Grippe und Keuchhusten sogar ausdrücklich empfohlen.
Wichtig ist bei Kinderwunsch, rechtzeitig vor einer Schwangerschaft den Immunstatus zu prüfen und gegebenenfalls gegen Windpocken, Masern, Mumps und vor allem Röteln zu impfen. Nach einer Impfung mit Lebendimpfstoffen wie der Masern-Mumps-Röteln-Impfung wird sicherheitshalber dazu geraten, erst nach einem Monat schwanger zu werden.
Wird eine Frau jedoch direkt nach der Impfung schwanger oder wird sie während einer noch nicht bekannten Schwangerschaft geimpft, so hatte dies in den bisher beobachteten Fällen keinen schädlichen Einfluss auf das Kind.
Info: Während der Stillzeit kann sich die Mutter nach Absprache mit dem Arzt oder der Ärztin impfen lassen.
Stand: 30.03.2020
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